Projektentwicklung in Straßwalchen
Das Grundstück mit einem Ausmaß von 12.414 m² war im Gemeinschaftseigentum von 3 Geschwistern.
Anfang 2020 kam einer der Geschwister auf uns zu mit der Frage, ob wir die Entwicklung des Grundstückes durchführen würden. Er teilte uns jedoch mit, dass eines seiner Geschwister momentan an der Veräußerung des Grundstückes nicht interessiert sei. Ebenfalls würde die fehlende Zustimmung eine Planung und Erstellung der notwendigen Zufahrtsstraße nicht zulassen. Bevor Verträge mit dem Eigentümer abgeschlossen wurden, wurde von uns eine Standortanalyse bezüglich der Widmung als Betriebsgebiet durchgeführt und daraus wurden die möglichen Interessenten ermittelt.
Aufgrund der Standortanalyse wurden folgende Ansiedlungen geplant und den entsprechenden Firmen jeweilige Teilgrundstücke angeboten:
- Betriebs- und Bürogebäude für Start-up Unternehmen
- Ärztezentrum mit kurzfristigen Übernachtungsbetten
- Gastrobetrieb
- Boardinghouse für Mitarbeiter von angrenzenden Großbetrieben
- Produktionsbetriebe gemäß § 30 (1) 6 lit. a
Nach einigen längeren, persönlichen Gesprächen mit der, zunächst nicht am Verkauf interessierten Person, haben sämtliche Geschwister uns zu einer Besprechung bei Ihrem Anwalt gebeten. Nach dieser Verhandlung waren alle Geschwister bereit die Zustimmung zur Veräußerung zu erteilen. Wir vereinbarten eine Kaufoption des Grundstückes.
Innerhalb von 6 Monaten wurde von uns das Grundstück an Interessenten zu dem, von den Geschwistern gewünschten Preis veräußert.